Skip to main content

Holo Games VR World
Haftungsvereinbarung

Liebe Besucher,
wir heißen Sie herzlich willkommen und freuen uns über Ihr Interesse an unseren aufregenden Erlebnissen in der virtuellen Welt! Wir bieten mit unserer Anlage eine Freizeitstätte auf höchstem Niveau und sind stets bestrebt Ihnen den bestmöglichen Service anzubieten. Bei Wünschen, Anmerkungen sowie Feedback jeglicher Art kommen Sie bitte jederzeit auf uns zu! Für einen reibungsfreien Ablauf Ihres Aufenthaltes tragen klare Vereinbarungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten bei, welche wir mit Ihnen in Form nachfolgender Bestimmungen vereinbaren. Diese werden Inhalt aller zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Verträge. Wir danken Ihnen für die Einhaltung

1. Leistungsangebot
1.1. Holo Games VR World („VR World“) ist ein Angebot der Holo Games GbR, Borrer Str. 4, 50374 Erftstadt (nachfolgend der „Betreiber“). 1.2. Im Rahmen der VR World stellt der Betreiber den Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, neueste Virtual-Reality-Systeme („VR-Systeme“) im Rahmen von interaktiven Filmen, Spielen und Unterhaltungsanwendungen („VR-Erlebnis“) selbst zu erfahren. 1.3. Die Nutzung der VR-Systeme und der Räume des Betreibers ist gemeinsam mit fremden Kunden möglich. 1.4. Der Betreiber bietet die Leistungen der VR World ausschließlich im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

2. Nutzung und Hinweise
2.1. Allgemeines: Die Nutzung geschieht mit spielerischem, sportlichem Hintergrund und soll Eigenschaften, wie z.B. Teamkommunikation sowie Fitness und Geschicklichkeit fördern. Für Spieler stehen kostenlose, abschließbare Schließfächer zur Verfügung. Für die Nutzung der Schließfächer wird seitens des Betreibers keine Haftung übernommen, da dieser bspw. nicht kontrollieren kann, ob jeder Kunde sein Schließfach ordnungsgemäß zuschließt. Ungeachtet dessen wird vom Anbieter keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen (Wertsachen, Garderobe, etc.) übernommen, insbesondere dann nicht, wenn sie sich außerhalb der Schließfächer befanden.

2.2. Personen, welche aufgrund Ihrer Körperstatur (Gewicht, Größe) nicht in den Sitz bzw. die Sicherungsmaßnahmen passen, dürfen die VR-Systeme nicht benutzen. Bitte beachten Sie die Gewichtsgrenzen und Größenbegrenzungen der einzelnen VR-Systeme
- Star Twin Seat VR, VR Racing Kart: max. 100 kg
- Eagle Flight VR Simulator: max. 150 kg
- 360° Simulator: max. 150 kg, Mindestgröße 1,45 m
- 720° Flight Simulator: max. 150 kg, Mindestgröße 1,50 m
- KATVR Stationen: max. 120 kg, Größe 1,50 – 1,95 m

2.3. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen im Einzelfall von der Nutzung und Betreten der VR-World auszuschließen, soweit diese alkoholisiert sind oder sonstige bewusstseinsverändernde Drogen zu sich genommen haben. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass sich einzelne Personen trotz wiederholter Ermahnung störend laut verhalten und damit das Erlebnis der anderen Kunden negativ beeinflussen, soweit sich einzelne Personen aggressiv, fremdenfeindlich, provozierend oder in sonstiger Weise für eine Nutzung der VR World unangemessen gegenüber den Mitarbeitern oder anderen Gästen verhalten. Die Werbung für politische Parteien, Religionen oder sonstige Ideologien in den Räumen der VR World ist ebenfalls nicht gestattet.
2.4. Bei der VR-Technologie handelt es sich um eine junge Technologie, die sich stetig weiterentwickelt. In der VR World wird modere Technik eingesetzt, dennoch kann es bei Nutzung der VR-Technologie genauso wie bei anderen Bildschirmanwendungen zu Schwindelgefühl, Übelkeit, Sehstörungen, Augenschmerzen, Orientierungs- und Bewusstseinsstörungen, Kopfschmerzen bis hin zu epileptischen Anfällen kommen. Sollte eine entsprechende Vorerkrankung bei Ihnen bekannt sein, wird von der Nutzung der VR-System abgeraten. In jedem Fall sollte bei bekannten Vorerkrankungen auch im Familienkreis vor dem Besuch der VR World ein Arzt konsultiert werden. Sollten sich während der Nutzung entsprechende Symptome zeigen, wird dringend davon abgeraten die VR-Systeme unmittelbar weiter zu nutzen. Es wird empfohlen spätestens nach einer Stunde eine mindestens 15-minütige Pause einzulegen.
2.5. Nicht empfehlenswert ist das VR-Erlebnis für Hochschwangere, Krampf- und Epilepsieanfällige, Personen mit Herzschwäche oder schweren Erkrankungen, Personen, die sensibel auf schnelle Bildfolgen, schnelle Bewegungen oder elektrische Spannungsfelder reagieren, sowie Personen die alkoholisiert sind oder andere bewusstseinsverändernde Substanzen zu sich genommen haben. Sollten eine oder mehrere der genannten Einschränkungen vorliegen, muss der Kunde dies vor Spielbeginn bzw. schon bei der Buchung dem Betreiber mitteilen.

3. Jugendschutz und Altersfreigabe
3.1. Jugendliche unter 12 Jahren ist der Zugang zu den Räumen der VR World und die Nutzung der VR-Systeme nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet. Das sind im Regelfall die Eltern, es kann sich aber auch um eine sogenannte "erziehungsbeauftragte Person" handeln. Diese Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und muss sich gegenüber den Mitarbeitern als solche durch eine Bescheinigung ausweisen können.
3.2. Die Spiele und Multimediaanwendungen, die den Kunden in der VR World zugänglich gemacht werden, weisen zum Teil eine Altersfreigabe der USK (Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH) gemäß den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes bzw. des Jugendmedienschutzstaatsvertrages aus. Soweit dies nicht der Fall ist, wurde durch den Betreiber eine Bewertung vorgenommen.
3.3. Der Betreiber wird die VR-Erlebnisse nur bis zu einer Altersstufe zur Verfügung stellen, die dem Alter des Nutzers entspricht. Beim den VR-Systemen, die mehrere Nutzer gleichzeitig verwenden können, gilt das Alter des jüngsten Nutzers.
3.4. Der Betreiber ist, daher berechtigt die Altersangaben des Kunden anhand eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Schülerausweis etc.) zu überprüfen. Ist ein Altersnachweis nicht möglich, ist der Betreiber berechtigt nur solche Spiele und Multimediaanwendung zugänglich zu machen die keine Altersbeschränkung aufweisen oder ab 10 Jahren freigegeben sind. Zudem kann in diesem Fall der Zugang zu den Räumen der VR World und VR-Systemen verwehrt werden.
3.5. Eine Erstattung wird nicht gewährt, soweit aufgrund der Altersfreigaben bestimmte Wunschinhalte oder VR-Systeme dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden können.

4. Sicherheitsmaßnahmen
4.1. Bei den, in der VR World bereitgestellten, VR-Simulatoren handelt es sich um Systeme mit Bewegungssimulation. Die Sicherheit der Nutzer steht an oberster Stelle. Alle Systeme sind mit, dem jeweiligem Bewegungsprofil angepassten, Sicherungsmaßnahmen versehen.
4.2. Es besteht immer Anschnallpflicht! Personen, welche aufgrund Ihrer Körperstatur (Gewicht, Größe) nicht in den Sitz bzw. die Sicherungsmaßnahmen passen, dürfen das entsprechende VR-System nicht verwenden.
4.3. Es ist nicht gestattet, während der Nutzung der VR-Systeme zu essen, zu trinken, Bonbons zu lutschen oder Kaugummi zu kauen.
4.4. Lose Gegenstände (Schirme, Handtaschen, Handys, etc.) die während der Fahrt herunterfallen können, müssen vor der Nutzung beim Personal abgegeben werden.
4.5. Es ist immer den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten.
4.6. Das Übertreten bzw. Entfernen von Sicherheitsabsperrungen ist nicht gestattet.
4.7. Verstöße gegen die Sicherheitsmaßnahmen kann zum Ausschluss der weiteren Nutzung der VR-Systeme bis zum Verweis aus den Räumen der VR World führen.

5. Haftungsbegrenzung
5.1. Eine Haftung des Betreibers sowie den Mitarbeitern, Aushilfen, externen Veranstaltern und Helfern, gegenüber Mietern, Spielern und Besuchern der Spielstätte, innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung bei Verletzungen, Diebstahl, Verlust von Kleidung, Wertgegenständen und Ausrüstung gleich welcher Art, sowie der Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen.
5.2. Bei Unfällen, Verletzungen und daraus resultierenden Schäden von Spielern, welche durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von Mitspielern während des Aufenthaltes in der Sportstätte, etwa durch fehlerhafte Benutzung der Spielgeräte verursacht werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung. 6. Anweisungen, Hausordnung und Hausrecht
6.1. Sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen der Mitarbeiter, welche das Hausrecht innehaben, ist Folge zu leisten. Personen, welche nicht Folge leisten oder gegen die Hausordnung verstoßen, können der Spielstätte verwiesen werden und ggf. ein Hausverbot erhalten. Mit dem Verweis verbunden ist gleichzeitig die Kündigung des Benutzungsvertrages, ohne Anspruch auf Rückzahlung des Entgeltes. Es bedarf keiner mündlichen Abmahnung, sobald die Verweisung sachlich und objektiv begründet werden kann.
6.2. Das Fertigen und Verbreiten von Foto- und Videoaufnahmen in den Räumen der VR World für nicht gewerbliche Zwecke ist erlaubt. Die Persönlichkeitsrechte gefilmter oder fotografierter Personen sind jedoch stets zu beachten. Das Fertigen von Foto- oder Filmmaterial zu gewerblichen Zwecken innerhalb der gesamten Anlage ist ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Bild und Videomaterial für Werbungszwecke im Spielbetrieb anzufertigen. Einer Veröffentlichung des von uns angefertigten Materials kann jedoch schriftlich oder per E-Mail widersprochen werden.
6.3. Der Verzehr selbst mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht gestattet.

7. Eintrittspreis, vorzeitige Beendigung und Stornierung
7.1. Der Eintrittspreis ist vor Spielbeginn an der Kasse zu entrichten. Bei freiwilliger, vorzeitiger Spielbeendigung besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises. Alle Angebote gelten, wenn nicht anders ausgewiesen, pro Person und sind nicht übertragbar. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden/die Kundin geltenden und vom Betreiber angegebenen Preise. Die Preise können jederzeit variieren und richten sich an die aktuelle Buchungssituation. Inhalte, wie Spielchips und Einlassbänder, sind grundsätzlich nicht auf mehrere Personen oder Tage aufteilbar.
7.2. Im Falle einer Stornierung von Gruppenbuchungen ist dies bis 48 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei. Bis 24 Stunden vor Spielbeginn wird die Hälfte des Rechnungsbetrages fällig und unterhalb dieser Frist oder bei Nichterscheinen der gesamte Rechnungsbetrag, insoweit sich keine anderen Spieler mehr für die gebuchten Spielslots finden (hierbei wird darauf hingewiesen, dass selbst kurzfristige Stornierungen die Chance, andere Spieler für die Spielzeiten zu finden, deutlich erhöhen, verglichen mit unangekündigtem Nichterscheinen). Der Betrag kann von der Person eingefordert werden, welche die Buchung veranlasst hat.

8. Rauch-, Alkohol- und Suchtmittelverbot
8.1. In der gesamten Spielstätte besteht ein absolutes Rauchverbot. Sofern es gekennzeichnete Raucherräume gibt, ist es Kunden jedoch gestattet, in diesen zu rauchen. Kunden, die unter erhöhtem Alkohol- oder unter Drogeneinfluss stehen, können ohne mündliche Abmahnung der Sportstätte verwiesen werden.

9. Sonstiges
9.1. Der Erfüllungsort für alle sich vertraglich ergebenden Pflichten ist der Sitz der Gesellschaft. Des Weiteren ergibt sich der Gerichtsstand nach dem Geschäftssitz. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der Vertragsbedingungen im Übrigen.