Allgemeine Geschäftsbedingungen
Holo Games VR World

1.  Leistungsangebot

1.1. Holo Games VR World („VR World“) ist ein Angebot der Holo Games GbR, Borrer Str. 4, 50374 Erftstadt (nachfolgend der „Betreiber“).

1.2. Im Rahmen der VR World stellt der Betreiber den Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, neueste Virtual-Reality-Systeme („VR-Systeme“) im Rahmen von interaktiven Filmen, Spielen und Unterhaltungsanwendungen („VR-Erlebnis“) selbst zu erfahren.

1.3. Die Nutzung der VR- Systeme und der Räume des Betreibers ist gemeinsam mit fremden Kunden möglich.

1.4. Der Betreiber bietet die Leistungen der VR World ausschließlich im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

2.   Münz-Token und Zeittickets

2.1. Für die Nutzung der VR- Systeme kann der Kunde Münz-Token oder Zeittickets erwerben. Mit dem Erwerb eines Zeittickets kann der Kunde in der, auf dem Ticket angegeben Zeitdauer beliebig viele VR-Erlebnisse ausprobieren.

2.2. Einzelerlebnisse mit Münz-Token
Die Münz-Token werden entweder direkt in die VR-Systeme eingeworfen werden oder einen Angestellten übergeben. Für die Nutzung eines VR-Erlebnisses wird je VR-System eine unterschiedliche Anzahl von Münz-Token benötigt. Die benötigte Anzahl der Münz-Token je VR-System kann den Aushängen in den Räumen der VR World entnommen werden.

2.3. Silver-Zeitticket
Das Silver-Ticket berechtig innerhalb des angegebenen Zeitraumes die freie Nutzung der folgenden VR-Systeme:
• VR Racing Kart
• Star Twin Seat VR
• Eagle Flight VR Simulator
• Fast-Access auf diesen VR-Systemen

2.4. Gold-Zeitticket
Zusätzlich zu den Möglichkeiten des Silver-Tickets beinhaltet das Gold-Ticket je eine Fahrt auf folgenden VR-Systeme:
• 360° VR Simulator
• 720 Degree Flight Simulator
Die Einzelfahrten können auch außerhalb des auf dem Ticket angegebenen Zeitraumes in Anspruch genommen werden.

2.5. Zeitticket für VR Stationen
Während des gebuchten Zeitraumes steht die gebuchte VR Station zur exklusiven Nutzung zur Verfügung. Die gebuchte Zeitdauer umfasst auch Zeiten für Einweisung, Pausen etc. und entspricht nicht der reinen Nutzungszeit der VR Station. Reservierte Zeittickets sind spätestens 15 Minuten vor Beginn des gebuchten Zeitraumes vollständig zu bezahlen – entweder direkt bei der Online-Buchung oder vor Ort. Wird das Zeitticket nicht rechtzeitig bezahlt, erlischt die Reservierung und es besteht kein Anspruch auf die Nutzung im gebuchten Zeitraum.
Wird ein vorausbezahltes Zeitticket nicht spätestens bis eine (1) Stunde vor Beginn des gebuchten Zeitraumes storniert, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Ebenso ist eine Erstattung bei vorzeitigem Abbruch der Session durch den Nutzer ausgeschlossen.

2.6. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz von verlorengegangen Münz-Token oder Zeittickets. Eine Erstattung/Umtausch von Münz-Token oder Zeittickets wird ausgeschlossen.

2.7. Privilegierter Zugang („Fast-Access)

2.7.1. Kunden mit einem Zeitticket haben bevorzugten Zugang zur den VR-Systemen vor Kunden mit Münz-Token (Fast-Access).

2.7.2. Der Fast-Access wird immer über einen Mitarbeiter geklärt und gewährt.

2.7.3. Kunden nur mit Münz-Token haben Kunden mit Zeittickets vorzulassen.

2.7.4. Bei mehreren Kunden mit Zeittickets entscheidet die Reihenfolge. Es wird empfohlen in diesem Fall auf ein anderes, freies VR-System auszuweichen.

2.8. Auch bei der Nutzung eines Zeittickets kann es unter Umständen zu Wartezeiten kommen. Es besteht bei einem Zeitticket kein Anspruch auf die ununterbrochene Nutzung der VR Systeme.

2.9. Verwendung der Zeittickets
Um ein VR-Erlebnisse mit einem Zeitticket in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde das Ticket einem Mitarbeiter vorzeigen. Der Mitarbeiter klärt den Fast-Access und startet das ausgewählte VR-Erlebnis für den Kunden.

3.  Jugendschutz und Altersfreigabe

3.1. Jugendliche unter 12 Jahren ist der Zugang zu den Räumen der VR World und die Nutzung der VR System nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet. Das sind im Regelfall die Eltern, es kann sich aber auch um eine sogenannte „erziehungsbeauftragte Person“ handeln. Diese Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und muss sich gegenüber den Mitarbeitern als solche durch eine Bescheinigung ausweisen können.

3.2. Die Spiele und Multimediaanwendungen, die den Kunden in der VR World zugänglich gemacht werden, weisen zum Teil eine Altersfreigabe der USK (Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH) gemäß den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes bzw. des Jugendmedienschutzstaatsvertrages aus. Soweit dies nicht der Fall ist, wurde durch den Betreiber eine Bewertung vorgenommen.

3.3. Der Betreiber wird die VR-Erlebnisse nur bis zu einer Altersstufe zur Verfügung stellen, die dem Alter des Nutzers entspricht. Beim den VR-Systemen, die mehrere Nutzer gleichzeitig verwenden können (Star Twin Seat VR, VR Racing Kart) gilt das Alter des jüngsten Nutzers.

3.4. Der Betreiber ist daher berechtigt die Altersangaben des Kunden anhand eines öffentlichen Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) zu überprüfen. Ist ein Altersnachweis nicht möglich, ist der Betreiber berechtigt nur solche Spiele und Multimediaanwendung zugänglich zu machen die keine Altersbeschränkung aufweisen oder ab 6 Jahren freigegeben sind. Zudem kann in diesem Fall der Zugang zu den Räumen der VR World und VR-Systemen verwehrt werden.

3.5. Eine Erstattung von Münz-Token oder Zeittickets erfolgt nicht, soweit aufgrund der Altersfreigaben bestimmte Wunschinhalte oder VR-Systeme dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden können.

4.  Nutzungsausschluss

4.1. Folgende Personen dürfen die VR-Systeme nicht benutzen:
• Personen, welche aufgrund Ihrer Körperstatur (Gewicht, Größe) nicht in den Sitz bzw. die Sicherungsmaßnahmen passen.
Bitte beachten Sie die Gewichtsgrenzen der einzelnen VR-Systeme
100 kg – Star Twin Seat VR, VR Racing Kart
150 kg – sonstige Attraktionen

• Personen, die an Epilepsie leiden

• Personen mit Hals- oder Rückenproblemen

• Personen mit Herzbeschwerden

• Schwangere

4.2. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen im Einzelfall von der Nutzung und Betreten der VR-World auszuschließen, soweit diese alkoholisiert sind oder sonstige bewusstseinsverändernde Drogen zu sich genommen haben. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass sich einzelne Personen trotz wiederholter Ermahnung störend laut verhalten und damit das Erlebnis der anderen Kunden negativ beeinflussen, soweit sich einzelne Personen aggressiv, fremdenfeindlich, provozierend oder in sonstiger Weise für eine Nutzung der VR World unangemessen gegenüber den Mitarbeitern oder anderen Gästen verhalten. Die Werbung für politische Parteien, Religionen oder sonstige Ideologien in den Räumen der VR World ist ebenfalls nicht gestattet.

4.3. Bei der VR-Technologie handelt es sich um eine junge Technologie, die sich stetig weiterentwickelt. In der VR World wird modere Technik eingesetzt, dennoch kann es bei Nutzung der VR-Technologie genauso wie bei anderen Bildschirmanwendungen zu Schwindelgefühl, Übelkeit, Sehstörungen, Augenschmerzen, Orientierungs- und Bewusstseinsstörungen, Kopfschmerzen bis hin zu epileptischen Anfällen kommen. Sollte eine entsprechende Vorerkrankung bei Ihnen bekannt sein, wird von der Nutzung der VR-System abgeraten. In jedem Fall sollte bei bekannten Vorerkrankungen auch im Familienkreis vor dem Besuch der VR World ein Arzt konsultiert werden. Sollten sich während der Nutzung entsprechende Symptome zeigen, wird dringend davon abgeraten die VR-Systeme unmittelbar weiter zu nutzen. Es wird empfohlen spätestens nach einer Stunde eine mindestens 15-minütige Pause einzulegen.

4.4. Zugangsbeschränkungen aufgrund der Covid-19 Pandemie
Der Zugang kann nur unter Vorlage eines gültigen Nachweises der 3G (geimpft, genesen oder getestet) in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass oder Bundespersonalausweis) gewährt werden.
Für den Nachweis eines negativen Covid-19-Testergebnisses gilt: es muss sich um einen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, bzw. einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden handeln.

5.  Sicherheitsmaßnahmen

5.1. Bei den, in der VR World bereitgestellten, VR-Systemen handelt es sich um Systeme mit Bewegungssimulation. Die Sicherheit der Nutzer steht an oberster Stelle. Alle Systeme sind mit, dem jeweiligem Bewegungsprofil angepassten, Sicherungsmaßnahmen versehen.

5.2. Es besteht immer Anschnallpflicht! Personen, welche aufgrund Ihrer Körperstatur (Gewicht, Größe) nicht in den Sitz bzw. die Sicherungsmaßnahmen passen, dürfen das entsprechende VR-System nicht verwenden.

5.3. Es ist nicht gestattet, während der Nutzung der VR-Systeme zu essen, zu trinken, Bonbons zu lutschen oder Kaugummi zu kauen.

5.4. Lose Gegenstände (Schirme, Handtaschen, Handys, etc.) die während der Fahrt herunterfallen können, müssen vor der Nutzung beim Personal abgegeben werden.

5.5. Es ist immer den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten.

5.6. Das Übertreten bzw. Entfernen von Sicherheitsabsperrungen ist nicht gestattet.

5.7. Verstöße gegen die Sicherheitsmaßnahmen kann zum Ausschluss der weiteren Nutzung der VR-Systeme bis zum Verweis aus den Räumen der VR World führen.

6.  Haftung

6.1. Ansprüche der Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgend anderes geregelt ist. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Eine „Kardinalpflicht“ bzw. „wesentliche Vertragspflichten“ sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

6.2. Bei der Verletzung von Kardinalspflichten haftet der Betreiber nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.3. Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Betreiber, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

6.4. Für unbeaufsichtigte Sachen und Wertgegenstände des Kunden in den Räumen der VR World wird keine Haftung übernommen.

7.  Hausordnung (Aufnahmen/Getränke/Lebensmittel)

7.1. Das Fertigen und Verbreiten von Foto- und Videoaufnahmen in den Räumen der VR World ist erlaubt. Die Persönlichkeitsrechte gefilmter oder fotografierter Personen sind jedoch stets zu beachten.

7.2. Der Verzehr selbst mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht gestattet.

8.  Sonstiges

8.1. Es gilt deutsches Recht.

8.2. Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der Vertragsbedingungen im Übrigen.

8.3. Soweit es sich beim Kunden um Kaufleute, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt, wird Köln als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.